Grundnährstoffe
- gültig ab dem 09.09.2024
Nmin
- gültig ab dem 21.11.2024
Hinweise Nmin
Die Landesregierung hat am Dienstag, den 10. Oktober 2023, die geänderte „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen. Durch die geänderte Verordnung kommt es zu einer Vergrößerung der Gebietskulisse: Die Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten, umfassen nun zirka 32 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen (vormals circa 21 Prozent).
Bildung von Nmin-Bewirtschaftungseinheiten
Ausgefüllte Auftragsformulare bitte per E-Mail oder Post an:
Bodenproben Sanders
Höger Weg 20
49751 Spahnharrenstätte
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